Krankenkasse Perücke

Männer mit Haarausfall dürfen künftig nicht mehr mit einer Beitragserstattung von Perücken durch die gesetzlichen Krankenkassen rechnen. So hat kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Das betrifft auch Männer, die an krankheitsbedingtem Haarausfall leiden.

Nach Richtern des BSG sei bei Männern Haarausfall üblich und ist anders zu bewerten als bei Frauen. Somit wirke ein Männerhaarausfall nicht so stigmatisierend wie bei Frauen. Bei der Verhandlungssache handelte es sich um einen Kläger, der seit über 40 Jahren an krankheitsbedingtem Haarausfall leidet und wurde bis 2006 durch die Krankenkasse mit einer Perücke versorgt. Als er erneut 2011 einen Antrag auf Beitragserstattung stellte, lehnte die Krankenkasse seinen Antrag ab. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger bereits 73 Jahre alt.

Als der Betroffene sich eine neue Perücke für 820 € kaufte und von der Kasse diesen Betrag zurückforderte, wurde er von der Kasse abgelehnt. Auch die Richter am BSG sahen in der Sache, keine Notwendigkeit der Beitragserstattung und entschied, dass die überwiegende Zahl von Männer im Laufe des Lebens ganz oder teilweise ihr Kopfhaar verlieren und deshalb es üblich ist, dass Männer im hohen Alter keine bis wenig Kopfhaare haben.

Dadurch entstehe auch keine besondere Aufmerksamkeit im sozialen Umfeld und die Betroffenen werden nicht deshalb angestarrt oder stigmatisiert. Bei Frauen würde es aufgrund von biologischen Gegebenheiten keinen natürlichen Haarverlust geben und deshalb anders zu entscheiden wäre. Frauen ohne Kopfhaar werden im sozialen Umfeld die Blicke anderer auf sich ziehen und somit stigmatisierend wirken.

Im Gerichtbeschluss (Az.: B 3 KR 3/14 R) wurde jedoch betont, dass es Ausnahmen bei jungen Männern und Jugendlichen geben kann, wenn es sich um einen starken Haarausfall (darunter Brauen, Wimpern, Bart usw.) handelt.

 

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