kein haarausfall bei chemotherapie

Jedes Jahr erkranken mehr als siebzig Tausend Frauen an verschiedenen Brustkrebserkrankungen in Deutschland. Aus diesem Grund müssen sich die Patientinnen komplexen Therapien unterziehen, die auch traditionell einen starken Einfluss auf die Haargesundheit haben. Die Ärzte und Forscher an der Hochschulklinik Hannover haben nun eine neue Möglichkeit gefunden, um den therapiebedingten Haarausfall erheblich zu reduzieren.

 

Die Haare bedeuten für Frauen mehr als natürliche Kopfbedeckung, sie sind oft der Ausdruck von Weiblichkeit und ein Stück Lebensqualität. Deshalb legen viele Frauen sehr viel Wert auf ihre Haare. Denn durch einen krankheitsbedingten Haarausfall und die Veränderung ihres äußeren Aussehens können sie nicht mehr selbst bestimmen, wer von ihrer Krankheit erfahren soll und wer nicht. Deshalb ist es doppelt schwer, wenn manche Patientinnen ihre Haare durch krankheitsbedingte Therapien teilweise oder ganz verlieren müssen. Bis vor wenigen Jahren war es kaum möglich, während einer Chemotherapie den Haarerhalt zu ermöglichen.

Nun hat ein Ärzteteam der Hochschulklinik Hannover ein vielversprechendes Verfahren entwickelt, welches während der Verabreichung der Chemotherapie die Kopfhaut und Haare vor Einwirkungen der Therapiemittel schützt. Das Prinzip des Verfahrens selbst ist relativ einfach: Während der intravenösen Verabreichung von Medikamenten werden Kopfhaut und Haare mit einer speziellen Maske gleichmäßig gekühlt. Die Sensoren sorgen dafür, dass die vorbestimmte Temperatur von drei bis fünf Grad flächendeckend und konstant eingehalten wird. Somit gelangen Wirkstoffe der Therapie kaum in die Haarwurzeln und die Kopfhaut der Patientin. Die Haare bleiben von der schädlichen Wirkung der Chemotherapie weitgehend verschont. Die Kopfhautkühlung beginnt in der Regel 30 min. vor der intravenösen Infusion und wird etwa eine Stunde danach aufrechterhalten.

Über die Hälfte der Patientinnen, die sich für dieses Verfahren entschieden haben, benötigten keine künstlichen Ersatzkopfbedeckungen, wie Perücken, Hut, Kopftuch. Da das Verfahren relativ neu entwickelt worden ist, konnte man besonders bei der Behandlung von Brustkrebserkrankungen die besten Erfolge verzeichnen. Der einzig große Nachteil dieses Verfahrens ist, dass die Krankenkassen die Kosten der Zusatzleistung zurzeit noch nicht übernehmen. Trotzdem nehmen nach dem Ärztebericht etwa 60 bis 70 Prozent der Patientinnen das Zusatzangebot wahr.

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Krankenkasse Perücke

Männer mit Haarausfall dürfen künftig nicht mehr mit einer Beitragserstattung von Perücken durch die gesetzlichen Krankenkassen rechnen. So hat kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Das betrifft auch Männer, die an krankheitsbedingtem Haarausfall leiden.

Nach Richtern des BSG sei bei Männern Haarausfall üblich und ist anders zu bewerten als bei Frauen. Somit wirke ein Männerhaarausfall nicht so stigmatisierend wie bei Frauen. Bei der Verhandlungssache handelte es sich um einen Kläger, der seit über 40 Jahren an krankheitsbedingtem Haarausfall leidet und wurde bis 2006 durch die Krankenkasse mit einer Perücke versorgt. Als er erneut 2011 einen Antrag auf Beitragserstattung stellte, lehnte die Krankenkasse seinen Antrag ab. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger bereits 73 Jahre alt.

Als der Betroffene sich eine neue Perücke für 820 € kaufte und von der Kasse diesen Betrag zurückforderte, wurde er von der Kasse abgelehnt. Auch die Richter am BSG sahen in der Sache, keine Notwendigkeit der Beitragserstattung und entschied, dass die überwiegende Zahl von Männer im Laufe des Lebens ganz oder teilweise ihr Kopfhaar verlieren und deshalb es üblich ist, dass Männer im hohen Alter keine bis wenig Kopfhaare haben.

Dadurch entstehe auch keine besondere Aufmerksamkeit im sozialen Umfeld und die Betroffenen werden nicht deshalb angestarrt oder stigmatisiert. Bei Frauen würde es aufgrund von biologischen Gegebenheiten keinen natürlichen Haarverlust geben und deshalb anders zu entscheiden wäre. Frauen ohne Kopfhaar werden im sozialen Umfeld die Blicke anderer auf sich ziehen und somit stigmatisierend wirken.

Im Gerichtbeschluss (Az.: B 3 KR 3/14 R) wurde jedoch betont, dass es Ausnahmen bei jungen Männern und Jugendlichen geben kann, wenn es sich um einen starken Haarausfall (darunter Brauen, Wimpern, Bart usw.) handelt.

 

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